Kolping Krankenkasse
PrivateBei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Kundennähe | UnternehmenGemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), darf es in der Grundversicherung zwischen Einzel- und Kollektivversicherten keinen Prämienunterschied geben. Es ist jedoch möglich, im Rahmen eines Kollektivvertrages zwischen der Kolping Krankenkasse und einem Unternehmen günstigere Prämien bei den Zusatzversicherungen anzubieten. Der Deckungsumfang kann hier durch die Mitarbeitenden und ihre Familien nach persönlichem Wunsch zusammengestellt werden – und dies zu äusserst attraktiven Konditionen. | GesundheitswesenGesundheit ist ein grosser Luxus. Richtig versichert zu sein nicht. Anmeldung vor der Geburt und Beitrittserklärung nach der Geburt |
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