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Kostenbeteiligung

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Kostenbeteiligung

01. Was versteht man unter der Kostenbeteiligung?

Die Versicherten haben sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung besteht einerseits aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und andererseits aus 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt).


02. Wie hoch ist die minimale Kostenbeteiligung?

Die Franchise beträgt Fr. 300.-- je Kalenderjahr und der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehaltes Fr. 700.-- für Erwachsene. Somit ergibt sich für eine versicherte Person mit einer Jahresfranchise von Fr. 300.-- eine mximale Kostenbeteiligung von Fr. 1000.-- pro Kalenderjahr. Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr bezahlen keine Franchise, der Selbstbehalt beträgt maximal Fr. 350.--. Die Franchise kann jedoch freiwillig erhöht weden (vgl. Frage 3).


03. Was bringt mir eine erhöhte Jahresfranchise?

Bei erhöhter Jahresfranchise trage ich zwar ein gewisses Risiko im Krankheitsfall, spare jedoch dabei Prämien. Für Erwachsene betragen die Wahlfranchisen 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken, für Kinder 100, 200, 300, 400, 500, 600 Franken. Die Kassen müssen nicht alle Wahlfranchisen anbieten. Sie können für Erwachsene und junge Erwachsene (vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) unterschiedliche Franchisen anbieten. Die Kasse muss eine Minimalprämie von 50 Prozent der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung der Altersgruppe und Prämienregion der betroffenen Person erheben. Diese darf nicht unterschritten werden, auch nicht bei einer Versicherung ohne Unfalldeckung oder bei einer Kombination mit einer Versicherung, welche die Wahl des Leistungserbringers einschränkt.
Zudem darf höchstens ein Rabatt von 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos gewährt werden.


04. Bezahle ich auch im Spital eine Kostenbeteiligung?

Ja, wenn die Kostenbeteiligung für ambulante Behandlungen noch nicht erreicht ist, bezahle ich Franchise und Selbstbehalt auch.