Neue Versichertenkarte
Die neue Versichertenkarte kommt
Anfang 2010 bekommen die Versicherten der Kolping eine neue Versichertenkarte. Diese enthält neu die Sozialversicherungsnummer und einen Mikrochip, auf dem auf Wunsch medizinische Daten gespeichert werden können.
Wer bekommt eine Versichertenkarte von wem?
Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, bekommt anfangs 2010 eine Versichertenkarte von ihrem Krankenversicherer zugestellt. Eine Ausnahme besteht für diejenigen Personen, die zwar in der Schweiz krankenversichert sind, aber im Ausland wohnen und keinen Anspruch auf medizinische Leistungen in der Schweiz haben.
Was ist neu im Vergleich zur Versichertenkarte, die ich bereits von meinem Krankenversicherer erhalten habe?
Neu ist, dass die Versichertenkarte in der ganzen Schweiz einheitliche Möglichkeiten bieten wird:
- Die wichtigsten administrativen Daten sind bei der Kartenausgabe auf der Karte – einerseits als Sichtdaten auf der Karte gedruckt, andererseits elektronisch auf einem Chip gespeichert. Dank der einheitlichen Struktur können Ärzte, Apotheker oder Spitäler die Informationen einfach für die Abrechnung übernehmen (siehe Bild).
- Mit der Versichertenkarte wird es für Ärzte, Apotheker oder Spitäler möglich sein, im so genannten Online-Verfahren beim Krankenversicherer zu überprüfen, ob die administrativen Daten aktuell sind und allenfalls zusätzliche Angaben zu beziehen (z.B. Gültigkeit der Karte, Zustelladresse des Versicherten, andere Versicherungsformen, Zusatzversicherungen).
- Es besteht für alle Versicherten die Möglichkeit, bei einem Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktor zusätzlich persönliche und medizinische Daten auf der Karte speichern zu lassen, die bei einem Arztbesuch nützlich sein können.
Welche Vorteile bringt die neue Versichertenkarte?
Mit der Versichertenkarte können die Abrechnungsprozesse zwischen Versicherern sowie Ärzten, Apothekern oder Spitälern vereinfacht werden. Die administrativen Daten können von Anfang an richtig übernommen und weiterverwendet werden. Damit entstehen Effizienzgewinne, die sich auch in den Kosten niederschlagen sollten.
Die medizinischen Daten auf der Versichertenkarte können im Arzt-Patienten-Gespräch wertvolle Hinweise zur Diagnose und Behandlung liefern und im Notfall sogar Leben retten.
Auf der Rückseite der Versichertenkarte können die Krankenversicherer die Daten der EU-Krankenversicherungskarte aufdrucken, welche bereits heute in vielen Fällen auf der Rückseite des Krankenversicherungsausweises zu finden ist.
Welche Daten kann ich freiwillig speichern lassen?
Folgende Daten können auf der Versichertenkarte gespeichert werden, wenn die versicherte Person dies wünscht:
a) Blutgruppen- und Transfusionsdaten;
b) Immunisierungsdaten (d.h. Daten zu Impfungen);
c) Transplantationsdaten;
d) Allergien;
e) Krankheiten und Unfallfolgen;
f) in medizinisch begründeten Fällen einen zusätzlichen Eintrag;
g) Medikation;
h) eine oder mehrere Kontaktadressen für den Notfall;
i) Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich medizinische Daten auf meiner Karte speichern lassen möchte?
Beim nächsten Besuch bittet der Patient seinen Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktor, die Speicherung der medizinischen Daten auf der Versichertenkarte vorzunehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktor verpflichtet ist, diese Dienstleistung anzubieten.
Wer hat auf die medizinischen Daten Zugriff? Wie kann ich sie vor Zugriffen schützen?
Alle Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Chiropraktoren, Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Pflegefachfrauen, Logopäden und Ernährungsberaterinnen, welche über eine von Bund oder Kantonen anerkannte Ausbildung verfügen und welchen der Patient die Zustimmung erteilt, können die medizinischen Daten einsehen (sog. Leserecht). Medizinische Daten schreiben und löschen können hingegen nur Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktoren. Apothekern ist es ausserdem erlaubt, die Medikation aufzunehmen und zu löschen. Einzig die Kontaktadressen für den Notfall und den Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen können von allen erstgenannten Fachpersonen aufgenommen und gelöscht werden.
Neben der rein verbalen Erteilung des Zugriffs besteht für die versicherte Person die Möglichkeit, die medizinischen Daten mit einem PIN-Code zu schützen. Die versicherte Person kann nicht verpflichtet werden, die persönlichen Daten offen zu legen.
Wer haftet für die Daten auf der Versichertenkarte?
Für die Richtigkeit der administrativen Daten ist der Versicherer verantwortlich, welcher die Karte herausgibt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bag.admin.ch







