Neuzuzüge in die Schweiz

Wissenswertes zur Grundversicherung
Wenn Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, bleiben Ihnen 3 Monate Zeit, die obligatorische Krankenversicherung abzuschließen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie ab Datum der Wohnsitznahme versichert. Ebenfalls müssen die Prämien rückwirkend auf diesen Termin bezahlt werden. Verpassen Sie den Termin, gilt der Versicherungsschutz erst ab Beitritt. Außerdem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr verrechnet.
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Zahnbehandlungen sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
Sparmöglichkeiten:
Wer durch einen Arbeitgeber ohnehin versichert ist (sie arbeiten mehr als 8 Wochestunden), kann zum Beispiel ohne Risiko die Unfalldeckung ausschließen.
Neben der normalen Grundversicherung (Traditionelles Modell) führt Kolping auch Sparmodelle wie das Hausarzt- oder HMO-Modell.
Zu den Sparmodellen:
http://www.mykolping.ch/private-de/praemien-sparen
Die Prämien sind generell abhängig vom künftigen Wohnort. Beachten Sie bitte, dass in der Schweiz das System der Kopfprämie gilt. Die Prämie für eine vierköpfige Familie setzt sich also aus zwei Erwachsenenprämien und zwei Kinderprämien zusammen.
Prämien vergleichen:
http://www.mykolping.ch/kolping-de/praemienrechner
Was die Zusatzversicherungen zahlen
Die kostengünstigen Zusatzversicherungen LIGHT, PLUS und DENTAL sowie KOMBI und FLEX sind wichtige Ergänzungen im ambulanten- und stationären Bereich.
Bei den Zusatzversicherungen werden die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestaltet.
Die ambulanten Zusatzversicherungen decken beispielsweise Leistungen für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. Weiter werden Versicherungen angeboten für:
- Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, wie Abonnements für Fitness Center etc.
- Schutzimpfungen und Impfungen vor Reisen
- Bade- und Erholungskuren
- Hauskrankenpflege und Haushalthilfen
- Brillen und Kontaktlinsen
- Hilfsmittel
- Notfall- und Verlegungstransporte, sowie Rettungs- und Bergungskosten
- Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskorrekturen und Massnahmen der Kieferchirurgie
Die Spitalversicherungen übernehmen stationäre Leistungen:
Zur KOMBI Spitalzusatzversicherung
http://www.mykolping.ch/private-de/zusatzversicherungen/kombi
Zur FLEX Spitalzusatzversicherung
http://www.mykolping.ch/private-de/zusatzversicherungen/flex





