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Datenschutzerklärung

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Datenschutz bei der Kolping 

Umfeld

Die Kolping arbeitet eng mit Versicherten und Leistungserbringer zusammen. Sie bildet somit eine Schnittstelle in der Abwicklung bei Versicherungsabschlüssen und Krankheitsfällen. Die Kolping hält sich an die Datenschutz-Anforderungen für Krankenversicherer; diese sind gesetzlich geregelt und angesichts der Sensibilität der Informationen sehr streng. Als Krankenversicherer untersteht sie den erhöhten Anforderungen für Datenschutz für Bundesorgane.

Datensensibilität

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten. Deshalb erhalten bei der Kolping nur jene Personen Einsicht in die Daten, die sie für ihre Aufgabenerfüllung brauchen. Alle Mitarbeitenden sind zudem verpflichtet, über gesundheitsbezogene und persönliche Daten der Versicherten absolutes Stillschweigen zu wahren. Sie unterschreiben eine entsprechende Deklaration und dürfen keine schützenswerten Daten an Dritte weitergeben oder zu anderen Zwecken als zu den vertraglich vereinbarten Bestimmungen bearbeiten.

Datenweitergabe und Datensicherheit

Die Kolping anonymisiert statistische Auswertungen, so dass kein Rückschluss auf Personen möglich ist. Persönliche Versichertendaten werden nur im Rahmen der datenschutzrelevanten und rechtlich notwendigen Fällen weitergegeben. Alle Daten werden ordnungsgemäss gesichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist resp. bei nicht mehr Benötigung vorschriftsgemäss vernichtet.

Voraussetzungen / Verpflichtungen für die Einhaltung Datenschutz

  • Die Kolping wurde durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle für ihren konsequenten Datenschutz mit dem Label ISO 9001:2008 und GoodPriv@cy geprüft und bezeugt damit, dass sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Einhaltung aller für die Kolping relevanten gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvorschriften;

  • Gewährleistung der datenschutzrechtlich notwendigen Informationssicherheit durch entsprechende organisatorische, personelle und technische Massnahmen;

  • funktionierendes und dokumentiertes Datenschutz-Management System;

  • formulierte und umgesetzte Datenschutzpolitik;

  • wirksame Überwachung und stetige Verbesserung der datenschutzrelevanten Prozesse. 

 

 

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